HISTORIENGEMÄLDE (n. n.)

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Das 10. Capitel. Vom Historien-Mahlen.
Es soll sich auch kein Mahler in solcher Ordinanz an jedes Bild binden, welche nur der ganzen Figur dienen, und nicht herrschen müssen: Zur Verfertigung derselben sind auch behülfflich gute Beyfügungen, und der Materie anständige fremde Erfindungen, wohl stehende Bilder, schickliche Stellungen und Affecten, welche alle das Gemälde reichlich hervor bringen, nicht minder zieren dasselbe theils hinter sich stehende, sitzende, liegende und kniende, halb oder ganz gekleidete und unter einander gemengte Bilder: doch muß allezeit die Historie das Haupt-Werck seyn, und am Mittel des Stücks mit der führnehmsten Zierde vor allen andern sichtbar herfürscheinen. Wiewohl auch alles, was die Kunst vermag, in ein Historien-Gemälde gehöret, doch soll es nicht mit Arbeit überladen seyn, sondern die erforderte Wahrnehmung der Kleidungen, der Physiognomia, der Gebäude und Landschafften nach eines jeden Landes Art in die Augen fallen. 

Conceptual field(s)

CONCEPTION DE LA PEINTURE → composition
EFFET PICTURAL → qualité de la composition
GENRES PICTURAUX → peinture d’histoire